ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Es gelten unsere allgeminene Geschäftbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bei sämtlichen Bildungsangeboten und Rechtsgeschäften der WingTsun – Selbstverteidigung GmbH, Bülach (nachstehend WTSV)

 

Gültigkeit: ab 1. Oktober 2019

 

  1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WTSV beziehen sich ausschliesslich auf die WING-TSUN.fit Schulen in Kloten und Bülach und sind, zusammen mit den „Zahlungsmodalitäten“, ein integrierter Bestandteil des Ausbildungsvertrages der WTSV.

 

2.         Schulgeld

Das Schulgeld ist jeweils vor Beginn der jeweiligen Ausbildung fällig. Damit der Ausbildungsplatz für die nächste Stufe garantiert werden kann, muss das Schulgeld jeweils 30 Tag im Voraus einbezahlt sein. Dies gilt auch bei einer allfälligen Finanzierung durch Dritte. Teilzahlungen sind möglich und werden in den „Zahlungsmodalitäten“ geregelt. Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Krankheit, Ferien, Militär-/Zivildienst oder anderen Gründen, besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Schulgeldes. Rabatte sind nicht kumulier bar.

 

4.         Mahnwesen

Werden Zahlungen nicht pünktlich eingehalten, schickt die WTSV eine Zahlungserinnerung. Wird auch diese Frist verpasst, leitet die WTSV die Rechnung an ihr Inkassobüro zur Betreibung weiter.

 

5.         Prüfungen

Die Ausbildungsprogramme sind in 12 Stufen unterteilt. Die Ausbildungsstufen sind aufbauend strukturiert. Jede Stufe bildet eine in sich abgeschlossene Ausbildung. Am Ende jeder Stufe findet jeweils eine Prüfung statt. Ein erfolgreicher Abschluss ist Voraussetzung, um die Ausbildung der nächsten Stufe beginnen zu können. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig durch die WTSV kommuniziert. Prüfungs- und Seminargebühren sind nicht in der Kursgebühr inbegriffen, sondern müssen vor der jeweiligen Prüfung separat bezahlt werden.

 

6.         Absenzen/Abmeldungen

Bei längeren Abwesenheiten von mindestens 3 Monaten, (z.B. Unfall/Krankheit, Militär-/Zivildienst, Schwangerschaft oder anderen Gründen), besteht einmal die Möglichkeit, die Ausbildung durch Vorlage eines entsprechenden Attests, ohne weitere Zusatzkosten zu einem späteren Zeitpunkt nach zu holen. Bei kürzeren Absenzen infolge Krankheit, Ferien oder ähnliches, sollte der verpasste Unterrichtsstoff vor- bzw. nachgeholt werden, um einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu gewährleisten.

 

7.         Ausbildungsabbruch

Bei Abbruch der Ausbildung ist die WTSV frühestmöglich zu informieren, spätestens jedoch 2 Monate im Voraus. Ein Abbruch der Ausbildung ist jederzeit möglich. Jedoch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Schulgeldes. Bei Ratenzahlungen ist trotz Abbruch das gesamte, vertraglich vereinbarte Schuldgeld bis zum Schluss zu entrichten.

 

8.         Organisation

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Lehrgänge und Lektionen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen. Falls eine Fachperson ausfällt, kann die Schulleitung Lektionen ersatzlos streichen.

 

9.         Ferien

Während den Schulferien findet jeweils kein Kids- und Jugend- Unterricht statt. Die Schulferien von Bülach und Kloten können aber in unterschiedlichen Kalenderwochen liegen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit den Unterricht in der jeweils anderen Schule zu besuchen. Die Schulen Kloten und Bülach bleiben an gesetzlichen Feiertagen, sowie während drei Sommerferienwochen und über die Weihnachtsferien ganz geschlossen. Die Daten werden jeweils auf der  Homepage publiziert.

 

10.       Haftung

Für alle von der WTSV organisierten und durchgeführten Lehrgänge und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen können wir nicht haftbar gemacht werden.

 

11.       Fundgegenstände

Liegengebliebene Gegenstände wie Kleider, Trinkflaschen etc. werden jeweils bis zum Jahresende aufbewahrt. Nicht abgeholte Waren werden danach ohne Anspruch auf Entschädigung und ohne weitere Vorankündigungen jeweils entsorgt.

 

12.       Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang oder einer Veranstaltung der WTSV erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Personendaten für eigene Werbezwecke verwenden können. Diese können Sie jederzeit schriftlich zurückziehen. Ohne ausdrückliches Einverständnis der WTSV und/oder der Teilnehmenden dürfen keine Foto-, Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

 

13.       Änderungen des Programms und der AGB

Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Anpassungen in den Lehr- und Stundenplänen bleiben explizit vorbehalten.